Gremien

Gremien der Gemeinde Wattenbek

 

Die Gemeinde Wattenbek ist mit 2900 Einwohnerinnen und Einwohnern eine ehrenamtlich verwaltete Gemeinde, die amtsangehörig ist und vom Amt Bordesholm (Dienstsitz: 24582 Bordesholm, Mühlenstraße 7) verwaltet wird.

Nach der Kommunalverfassung Schleswig-Holstein bestehen die beiden Organe Gemeindevertretung mit 17 Gemeindevertreterinnen und -vertretern und der ehrenamtliche Bürgermeister.

Die Mitglieder der Gemeindevertretung werden in unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl von den Bürgerinnen und Bürgern für 5 Jahre gewählt. Die jetzige Wahlperiode läuft vom 26.05.2013 bis zum 27.05.2018.

Die Gemeindevertretung wählt aus ihrer Mitte den(ie) Bürgermeister(in) für die Dauer der Wahlperiode. Er ist Vorsitzender der Gemeindevertretung mit Stimmrecht und gleichzeitig ausführendes Organ. Man spricht daher von der "echten" Bürgermeisterverfassung.

Der Bürgermeister ist für die Vorbereitung und Ausführung der Beschlüsse der Gemeindevertretung kraft Gesetzes verantwortlich. Die (technische) Durchführung der Selbstverwaltungsangelegenheiten obliegt nach der Amtsordnung der Amtsverwaltung.

Der Bürgermeister ist außerdem gesetzlicher Vertreter und Repräsentant der Gemeinde, Dienstvorgesetzter der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (u.a. Kindertagesstätte, Bauhof), trifft Eilentscheidungen für die Gemeinde, informiert die Einwohnerinnen und Einwohner und fördert das Interesse an der Selbstverwaltung.

Die Gemeindevertretung wählt die Mitglieder der Ausschüsse, die als Hilfsorgane tätig werden. Sie dienen u.a. der Kontrolle und fassen Beschlüsse, soweit die Kommunalverfassung die Beschlussfassung nicht der Gemeindevertretung vorbehält.

Die Gemeindevertretung ist als oberstes Beschluss-, Willensbildungs- und Kontrollorgan u.a. zuständig für Satzungen, Festsetzungen von Abgaben (Steuern, Gebühren, Beiträge), Übernahme neuer Aufgaben, den Beitritt zu Verbänden, die Bauleitplanung und die größeren Auftragsvergaben.

 

 

 

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